[ Referenzen ] [ Kontakt ] [ Registrierte Kunden ]
Grundstücksteilung

Dipl.-Ing. Ralf Arnscheidt
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Landeswappen
Teilungsvermessung

Grundstücksteilung:
 
Wollen Sie Teile eines Grundstücks bzw. Flurstücks verkaufen, die bestehende Grundstücksfläche also "teilen", sind Sie gesetzlich verpflichtet eine Teilungsvermessung durchführen zu lassen.
Dabei übertragen wir die neuen Grenzen auf das Gelände, vermarken deren Verlauf und die Schnittpunkte mit den vorhandenen Grenzen und erläutern Ihnen bei einem Grenztermin vor Ort das Ergebnis, damit Sie den geänderten Verlauf abnehmen können.
Die geänderten Grundstücksdaten leiten wir an das Katasteramt weiter und veranlassen die Ausfertigung Ihrer Abschreibungsunterlagen (Auflassungsschriften), die Ihr Notar für die grundbuchrechtliche Übertragung auf den neuen Eigentümer benötigt.
 
 

Impressum

Datenschutzerklärung

Dipl.-Ing. Ralf Arnscheidt  ÖbVI  Veronikastraße 34  45131 Essen
Telefon 0201-231693  Fax 0201-231913

E-Mail: webinfo@arnscheidt.de
Internet: www.arnscheidt.de