Grundstücksteilung:
Wollen Sie Teile eines Grundstücks bzw. Flurstücks verkaufen,
die bestehende Grundstücksfläche also "teilen", sind Sie
gesetzlich verpflichtet eine Teilungsvermessung durchführen zu
lassen.
Dabei übertragen wir die neuen Grenzen auf das Gelände,
vermarken deren Verlauf und die Schnittpunkte mit den vorhandenen
Grenzen und erläutern Ihnen bei einem Grenztermin vor Ort das
Ergebnis, damit Sie den geänderten Verlauf abnehmen können.
Die geänderten Grundstücksdaten leiten wir an das Katasteramt
weiter und veranlassen die Ausfertigung Ihrer Abschreibungsunterlagen
(Auflassungsschriften), die Ihr Notar für die grundbuchrechtliche
Übertragung auf den neuen Eigentümer benötigt.
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