Grundstücksvermessungen - ÖbVI Ralf Arnscheidt

Dipl.-Ing. Ralf Arnscheidt
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
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Arnscheidt ÖbVI
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Grundstücksvermessungen

      

   
Grundstücksteilung:

Wollen Sie Teile eines Grundstücks bzw. Flurstücks verkaufen, die bestehende Grundstücksfläche also "teilen", sind Sie gesetzlich verpflichtet eine Teilungsvermessung durchführen zu lassen.
Dabei übertragen wir die neuen Grenzen auf das Gelände, vermarken deren Verlauf und die Schnittpunkte mit den vorhandenen Grenzen und erläutern Ihnen bei einem Grenztermin vor Ort das Ergebnis, damit Sie den geänderten Verlauf abnehmen können.
Die geänderten Grundstücksdaten leiten wir an das Katasteramt weiter und veranlassen die Ausfertigung Ihrer Abschreibungsunterlagen (Auflassungsschriften), die Ihr Notar für die grundbuchrechtliche Übertragung auf den neuen Eigentümer benötigt.


 
Grenzvermessung / Amtliche Grenzanzeige:

Oft sind bestehende Grenzen vor Ort nicht bekannt oder  nicht mehr erkennbar, weil die Grenzmarkierungen (Grenzsteine, Bolzen usw.) verschwunden oder verdeckt sind. Der Verlauf der Grenzen muß dann z.B. beim Verkauf oder bei Streitigkeiten nachvollzogen und wiederhergestellt werden.

Dazu rekonstruieren wir mit Hilfe des amtlichen Katasterzahlen- und Katasterkartenwerkes die exakte Lage der Grenzzeichen und legen vorhandene Grenzmarken wieder frei oder vermarken die Grenzpunkte neu.


Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Dipl.-Ing. Ralf Arnscheidt
Veronikastaße 34  
45131 Essen



Telefon  0201-231693
Fax         0201-231913
info@arnscheidt.de
www.arnscheidt.de

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