Weitere Leistungen
Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur bin ich auf Grund
des Vermessungs- und Katastergesetzes NRW und der Berufsordnung dazu
befugt
1. an bestimmten Aufgaben der Landesvermessung mitzuwirken
2. neben der Vermessungs- und Katasterverwaltung Katastervermessungen auszuführen
3. Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden
festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden
Da wir
ausschließlich moderne elektronische Vermessungsgeräte im
Einsatz haben, sind wir in der Lage Ihre Aufgaben fachgerecht zu
erledigen.
.... fragen Sie uns!! ....wir beraten Sie gerne!!
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